BERATEN - PLANEN - STEUERN
Der Begriff Projektsteuerung wird durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§ 31 HOAI) definiert. Ein Projektsteuerer wird mit der neutralen und unabhängigen Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben beauftragt. Theoretisch könnte der Bauherr diese Aufgaben auch selbst übernehmen. Bei größeren Projekten ist es jedoch sinnvoll einen Projektsteuerer einzusetzen, um die Aufgaben des Bauherrn kompetent und fachlich qualifiziert wahrzunehmen und Bauherrenziele bei der Projektabwicklung wirkungsvoll nach außen vertreten zu können. |